AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: Juli 2022)

Anbieter:
Haushaltshilfe Klatt GmbH, Sandbienenweg 9, 63457 Hanau
Geschäftsführer: Elvis Salazar Perez
Amtsgericht Hanau, HRB 98445

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Haushalthilfe Klatt GmbH (im
Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) zum Kunden.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der
Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
AGB.

2. Vertragsgegenstand, Auftragserteilung

2.1 Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

  • Haushaltshilfe (Putz- und Reinigungsarbeiten, komplette Wohnungsreinigung,
    Frühjahrs- und Herbstputz, Hausordnung, Treppenreinigung, Böden saugen,
    wischen, Möbel abstauben, Bad und WC reinigen, Wäsche waschen, bügeln, Fenster
    putzen, Gardinen waschen, kochen, Geschirr spülen, Botengänge, Einkaufshilfe,
    Postabholung, Medikamentenbesorgung)
  • Hausbetreuung (Wohnungs-, Haus- und Gartenbetreuung während der Abwesenheit
    des Kunden; regelmäßige Kontrollen wie Pflanzen gießen, Postkasten leeren sowie
    Reinigungsarbeiten)
  • Kinderbetreuung (Babysitting; Kinderbetreuung; Unterstützung bei den
    Hausaufgaben)

2.2 Der Dienstleistungsvertrag kommt zu Stande, wenn der Kunde dem Auftragnehmer die
unterzeichnete Auftragserteilung schriftlich oder per Email übersandt hat und diese dem
Auftraggeber zugegangen ist. Ein Auftragsbeginn vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist
ist nur möglich, wenn der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

3. Leistungserbringung, Unterauftragnehmer

3.1 Der Auftragnehmer erbringt die vom Kunden beauftragten Dienstleistungen durch eigene
Arbeitnehmer.

3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass die
Unterauftragnehmer die Pflichten des Auftragnehmers nach der Vereinbarung zwischen
den Parteien einhalten.

4. Leistungsumfang

4.1 Art und Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ergeben sich aus den von den
Parteien getroffenen Vereinbarungen. Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung
keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, gilt eine durchschnittliche und
branchenübliche Qualität als vereinbart.

4.2 Der Auftragnehmer setzt für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
zuverlässiges Personal ein, welches er zuvor entsprechend instruieren und einweisen
wird. Für das Personal des Auftragnehmers besteht eine Haftpflichtversicherung sowie
gesetzliche Unfallversicherung. Bei Krankheit und Urlaub des eingeplanten Personals
bemüht sich der Auftragnehmer in Absprache mit dem Kunden um eine geeignete
Vertretung. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf einen Ersatztermin.

4.3 Fallen Dienstleistungstage auf gesetzliche Feiertage oder den 24.12. oder den 31.12.
eines Kalenderjahres, so können auf Anfrage Ersatztermine vereinbart werden. Der
Kunde hat keinen Anspruch auf einen Ersatztermin.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sowie dessen Personal zur vertraglich
vereinbarten Zeit Zutritt zu den Räumlichkeiten zum Zwecke der Erfüllung der
vertraglichen Leistungen ungehindert und gefahrlos zu ermöglichen. Erfolgt dies durch
die Aushändigung von Schlüsseln, verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese
ordnungsgemäß zu verwahren und dafür zu sorgen, dass Dritte nicht in deren Besitz
gelangen. Die zur Verfügung gestellten Schlüssel werden nach Aufforderung dem Kunden
jederzeit wieder zurückgegeben.

5.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet, dem Auftragnehmer und dessen Personal kostenfrei die
erforderlichen Arbeitsgeräte und Arbeitsmittel (z.B. Staubsauger, Putzmittel,
Bügelutensilien) sowie Wasser, Abwasser und Strom in dem für die Durchführung der
Leistung erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass die
Funktionstüchtigkeit der elektrischen Arbeitsgeräte gewährleistet ist.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Personal des Auftragnehmers vor Aufnahme der Tätigkeit
auf mögliche Gefahrenquellen für dessen Gesundheit (z.B. ansteckende Krankheiten,
gesundheitsgefährdende Stoffe, Baumängel, defekte Geräte) in seinem Haushalt
hinzuweisen.

5.4 Kann der Kunde die vertraglich vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in
Anspruch nehmen, hat er dies dem Auftragnehmer rechtzeitig, im Falle absehbarer
Abwesenheit (z.B. Urlaub) mindestens jedoch 2 Wochen und im Übrigen spätestens zwei
Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen.

5.5 Vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellt der Auftragnehmer dem
Kunden in vereinbartem Umfang in Rechnung. Ersparte Aufwendungen oder anderweitig
erzielte Einnahmen mit dem eingeplanten Personal werden hiervon jedoch in Abzug
gebracht. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer
kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung wie folgt:

a) Regelmäßige Haushaltshilfe, Bügelservice, Studioreinigung: 29,90 EUR
b) Einmalige Grund-/Fensterreinigung: 43,90 EUR
c) Kinderbetreuung: 29,90 EUR

Die Vergütung versteht sich pro Stunde und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer, z.Zt. 19 %.

6.2 Die Vergütung wird nach der geleisteten Stundenzahl abgerechnet. Die
Rechnungstellung erfolgt auf Basis der Arbeitsnachweise. Pro Reinigungstag werden
mindestens 3 Stunden in Rechnung gestellt (Mindestabnahmemenge).
Die Abrechnung erfolgt im Halbstundentakt, je angefangener 30 Minuten.

6.3 Pro Reinigungstag wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 10,00 EUR zzgl. der jeweils
geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, z.Zt. 19 %. berechnet.

6.4 Für Preisänderungen gilt Ziffer 10.1. dieser AGB.

6.5 Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Nachhinein zum Monatsende. Bei
Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungsstellung sofort.

6.6 Die Rechnungen sind brutto ohne Abzug zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum.

7. Vertragsdauer, Kündigung

7.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Auftragserteilung durch den Kunden.

7.2 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von jeder der
Parteien mit einer Frist zwei Wochen schriftlich oder per Email gekündigt werden. Für
bereits vereinbarte Termine gilt Ziffer 5.4. und 5.5.

8. Haftung, Anzeigepflicht

8.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit der Kunde Mängel oder
Schäden nicht unverzüglich nach Erbringung der Dienstleistung dem Auftragnehmer
anzeigt. Um seiner Anzeigepflicht nachzukommen, muss der Kunde den Schaden
und/oder Schadenshergang so genau wie möglich beschreiben.

8.2 Im Übrigen richten sich die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach den
Ziffern 8.3. bis 8.8.

8.3 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers beruhen, haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

8.4 Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und sonstiger
Erfüllungsgehilfen.

8.5 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, sofern eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen
und deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren
Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.6 Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf solche Schäden
beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers
typischerweise gerechnet werden muss.

8.7 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten des Personals und der
Beauftragten des Auftragnehmers.

8.8 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren bei einem fahrlässig verursachten
Schaden in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, soweit
der Anspruch kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt.

9. Verschwiegenheitspflicht

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während und nach seiner Tätigkeit für den Kunden
über alle persönlichen Informationen und Verhältnisse absolutes Stillschweigen zu
bewahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sein Personal entsprechend zur
Verschwiegenheit zu verpflichten.

10. Abänderungsvorbehalt

10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Entgelthöhe unter der Bedingung zu ändern, dass er dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich oder per E-Mail mitteilt. Dem Kunden steht hierdurch ein sofortiges Kündigungsrecht zu. Hierauf hat der Auftragnehmer ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt.

10.2 Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass er dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich oder per E-Mail mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat der Auftragnehmer ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.

11. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.